In einer Anfrage an die Niedersächsische Landesregierung wollte ich wissen, ob sie der Ansicht ist, dass eine übertriebene Ausübung von „political correctness“ Debattenräume in einem unangemessenen Maße verengen kann.

Die Landesregierung antwortete auf diese Frage: Nach ihrem Verständnis vom Begriff könne politische Korrektheit nicht übertrieben werden. Und nein: Dies ist keine ungenaue Wiedergabe von mir, sondern die wörtliche Antwort der Landesregierung.

Während die Grünen hyperventilieren, weil jemand als Kind gerne Indianerhäuptling gewesen wäre, ein Historiker weißer Hautfarbe nicht über Kolonialismus referieren dürfen soll, Studenten von Punktabzügen bei Verweigerung „gendergerechter Sprache“ berichten, das Gedicht einer amerikanischen Teenagerin schwarzer Hautfarbe nicht von einer Europäerin weißer Hautfarbe übersetzt werden soll… Während sich mehr und mehr und immer mehr solche Fälle ereignen, behauptet die Landesregierung allen Ernstes: „Politische Korrektheit kann nicht übertrieben werden“.

Dass es für diese Tendenzen inzwischen sogar Begriffe wie „cancel culture“ gibt, kommentiert die Landesregierung lapidar damit, es fehle an „empirischen Belegen“, um davon auszugehen, dass es sich um mehr als Einzelfälle handelt. Machen Sie sich einmal den Spaß und googeln Sie „cancel culture“. Sie erhalten zwei Komma eins Milliarden Google-Suchtreffer. Wie viele Einzelfälle darin wohl beschrieben werden?

Und wenn Sie die Auffassung der Landesregierung, dass man politische Korrektheit nicht übertreiben könne, nicht teilen, muss ich Sie warnen. Aus Sicht der Landesregierung ist das Gegenteil von politischer Korrektheit (ich zitiere): „Unsensibilität, Geschichtsvergessenheit und häufig Diskriminierung.“

Da zeigt dann also der moralische Zeigefinger wieder auf Sie. Wie können Sie es wagen, zu hinterfragen, dass es keine Grenzen der politischen Korrektheit gibt?

Die vollstände Anfrage und Antwort lesen Sie hier als pdf:
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_10000/09001-09500/18-09047.pdf