Zum ausgebliebenen Opfergedenken anlässlich des Terrors von Würzburg habe ich die Landtagspräsidentin des Niedersächsischen Landtags angeschrieben und aufgefordert, sich zu erklären. Ich wies dabei darauf hin, dass es richtig war, nach dem Terror von Hanau der Opfer zu gedenken und dass es aus meiner Sicht keinen „Terror erster und zweiter Klasse“, ebenso keine „Opfer erster und zweiter Klasse“ geben darf. Die Ermordeten von Würzburg verdienen ebenso Anteilnahme wie es jene aus Hanau 2020 verdienten. Der Terror verdient dieselbe Verurteilung.
Meine an die Landtagspräsidentin adressierte Frage, warum sie im Niedersächsischen Landtag nicht für die Opfer von Würzburg um ein ähnliches Zeichen der Anteilnahme bat, wie es für die Opfer von Hanau 2020 richtigerweise geschah, erhielt ich nun Antwort. Diese Antwort kann ich allerdings leider nur als eine Opferverhöhnung bezeichnen.
Die Landtagspräsidentin erklärt zwar, dass jedes Opfer von Terror zu beklagen sei, nicht aber, warum sie es dann nicht im Landtag thematisierte. Stattdessen weist sie darauf hin, dass sich eine Opferinstrumentalisierung verbietet. Das sehe ich genauso. Die Landtagspräsidentin tut jedoch genau dieses. Sie bezeichnet das Gedenken an die Opfer von Hanau als Akt mit dem wir „unserer historischen Verantwortung gerecht geworden sind“. Mitgefühlsbekundungen als Mittel im „Kampf gegen Rechts“?
Wenn Politik Opfer nur wahrnimmt, wenn sie der eigenen Agenda gerecht werden, ist das vielleicht ein Wahrnehmen der historischen Verantwortung, die aktuelle tagespolitische Verantwortung lässt es schmerzlich vermissen.
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