
In der Befassung mit der Corona-Politik hatte ich die Landesregierung befragt, wie sie rechtfertigt, sich nicht an Erkenntnisse aus der Aerosolforschung zu halten. Diese hatte bereits im April verlautbart, dass Ansteckungen draußen an der frischen Luft „äußerst selten“ seien. Vielmehr würden SARS-CoV-2-Erreger „fast ausnahmslos“ in Innenräumen übertragen. Wider dieser Experten wurde dennoch auch auf Maskentragen unter freiem Himmel gesetzt und – damit nicht genug – auf Ausgangssperren.
Die Landesregierung antworte auf meine Anfrage wieder einmal in Teilen ausweichend, beziehungsweise unter Ignorieren des eigentlich Gefragten. Auf die Erkenntnisse der genannten Aerosolforscher wurde schlicht nicht eingegangen, stattdessen auf andere, nicht näher benannte „wissenschaftliche Arbeitsgruppen“, einen interdisziplinären Workshop sowie eine Podiumsdiskussion im März verwiesen. Beantwortet wurde die gestellte Frage, wie man zu der oben genannten Erkenntnis der Aerosolforscher steht, allerdings nicht.
Hinsichtlich der verhangenen Ausgangssperren, mit denen Deutsche wie kleiner Kinder bevormundet wurden, das Haus nicht zu verlassen, behauptet die Landesregierung, die Ausgangssperren seien „geeignet, angemessen und erforderlich, wenn bei hohen Inzidenzwerten die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und damit die bestmögliche Krankenversorgung gefährdet ist.“ Dies war jedoch nicht der Fall, weswegen man nun eingestehen müsste, dass die Verhängung der Ausgangssperren eben nicht geeignet, angemessen und erforderlich war.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Landesregierung äußert (Zitat), „der Zweck von Ausgangsbeschränkungen liege nicht nur darin, Kontakte unter freiem Himmel zu verhindern, sondern auch darin, die Einhaltung der allgemeinen Kontaktregelungen zu befördern und zu kontrollieren“. Diese Aussage ist einer Demokratie unwürdig: Die Regierung gesteht damit ein, die grundgesetztlich garantierte körperliche Bewegungsfreiheit der Menschen zu beschneiden, damit sie in der Lage ist, die Einhaltung umstrittener Corona-Verordnungen zu kontrollieren. Hieraus spricht nicht nur ein eklatantes Misstrauen gegenüber den Menschen, sondern auch eine Anmaßung der Regierung gegenüber den Grundrechten der Bürger.
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Drs. 18/9364: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_10000/09001-09500/18-09363.pdf