Schon die nächste Corona-Verordnung soll deutlich in Richtung von 2G gehen. Zutritt also bald nur noch für Geimpfte und Genesene? Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wird die Behauptung einer freiwilligen Impfung ad absurdum geführt. Es drohen Zustände einer strukturellen Diskriminierung. Nun wäre Aufgabe des Staates, den Bürger vor einer solchen Diskriminierung zu schützen. Stattdessen wird die Diskriminierung von Regierungspolitikern, unter anderen dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), befeuert. Dieser hat diese Woche 2G in Aussicht gestellt.
Natürlich wird dabei wieder hintenherum gearbeitet. Während man 2G empfiehlt, schlägt man vor, Gastronomie und Kultur selber wählen zu lassen, ob sie 2G anwenden. Das ist an Schamlosigkeit nicht zu übertreffen. Hat man bisher eine Eigenverantwortung dieser Bereiche im Rahmen der Pandemiebewältigung äußerst kritisch gesehen und stattdessen lieber mit harter Hand oft umstrittene Verordnungen geschmiedet, sollen nun Gastronomie und Kultur plötzlich selbst beurteilen, ob ein Zutritt für Nichtgeimpfte (jedoch negativ Getestete) zu vertreten sei? Plötzlich sind also Kultur und Gastronomie in der Lage, eigenverantwortlich in der Pandemie zu urteilen und zu handeln? Hatte man solchen Bereichen dies nicht vorher abgesprochen und wegverordnet?
Ich habe dazu eine klare Vermutung: Die Landesregierung will die verfassungswidrige 2G-Regel selbst nicht formal verfügen. Das hat den Hintergrund, dass selbst Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) äußert, dass ein verordnetes 2G verfassungswidrig wäre. Also wollen Politiker wie Stephan Weil sie durch die Hintertür einführen: Durch eine Diskriminierung, die Kulturbetrieb und Gastronomie eigenständig einführen. Selbst wenn nicht jeder Kulturbetrieb und jeder Gastronom mitmacht, wäre der Effekt, dass Nicht-Geimpfte aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden. Offenbar reicht es Politikern wie Herrn Weil nicht, dass sich Nicht-Geimpfte bald kostenpflichtig testen lassen sollen. Hinzu kommt nun eine weitere kalkulierte Diskriminierung, um den Impfdruck zu erhöhen. Macht dieses „Spiel über Bande“ die Einführung von 2G tatsächlich verfassungskonform? Ist es vereinbar mit geltenden Diskriminierungsverboten?
Der Nutzen von 2G muss dabei von vorne bis hinten hinterfragt werden. Natürlich können sich negativ-getestete Nichtgeimpfte weiterhin anstecken. Natürlich führt das zu einem bestimmten Anteil auch zu schweren Verläufen und zu einem gewissen Anteil zu Hospitalisierungen. Mit welchem Recht aber sollen Negativ-Getestete gegenüber Geimpften und Genesenen derart diskriminiert werden?
Nicht-Geimpfte tragen das Risiko ihrer nicht oder noch nicht erfolgten Impfung selbst. Eine Gefahr für geimpfte und genesene Menschen sind sie nicht mehr, erst recht dann nicht, wenn sie einen negativen Coronatest vorweisen. Ist es also die Absicht des Staates, den einzelnen Bürger vor sich selbst zu schützen? Eine solche Absicht würde dem Bild vom mündigen Staatsbürger zuwiderlaufen. Sie wäre freiheitsfeindlich! Nach der selben Logik müsste der Staat dem Bürger zum Schutz vor sich selbst auch das Rauchen, das Trinken oder Extremsport verbieten… – Dinge, die allgemein als unvernünftig angesehen werden und die dennoch viele Menschen tun.
Die geplante Diskriminierung ist noch aus einem weiteren Grund verwerflich: Im Februar 2021 hatte ich die Landesregierung gefragt, wie sie zur Möglichkeit steht, vulnerablen Gruppen beim Wiederhochfahren der Gesellschaft zeitweise stärkere Auflagen als Nichtrisikogruppen zu machen (Drs 18/9216). Es ging mir also um die Frage, ob die Landesregierung eine Diskriminierung gerechtfertigt findet, wenn damit schwere Corona-Verläufe innerhalb der Risikogruppen zu vermeiden sind. Die Landesregierung antwortete dazu, dass sie diesen Ansatz nicht verfolgt. Vulnerable Gruppen besonders zu schützen, indem man sie zusätzlich einschränkt, wurde immer wieder zurückgewiesen, häufig mit dem Argument, dies sei nicht solidarisch. Nun jedoch eine Gruppe aufgrund ihrer Entscheidung gegen eine angeblich freiwillige Impfung auszugrenzen, wird nicht als unsolidarisch verstanden? Wo kommen wir hin, wenn in einem freien Land Menschen für eine freie Entscheidung diskriminiert werden?
3G, 2G, 1G… Ich frage mich, wohin das noch alles führt. Im April hatte ich die Landesregierung gefragt, bis wann sie plant, den Status einer ausreichenden Bevölkerungsimmunität für Niedersachsen zu erreichen (Drs 18/9382). Darauf wurde mir im Mai geantwortet, dass das RKI von unterschiedlichen Durchimpfungsquoten ausgeht, die in jungen Altersgruppen (ca. 60 % Durchimpfung) geringer seien als bei hohen Altersgruppen (ca. 90 %). Die Landesregierung führte weiter aus, dass mit einer Durchimpfung für bestimmte Altersgruppen bis in die Monate September/Oktober für ganz Deutschland zu rechnen sei. Sie unterschied bezüglich einer ausreichenden Bevölkerungsimmunität also nach Altersgruppen. Warum tut sie das jetzt nicht mehr? Bei der vulnerablen Gruppe der über 60 Jahre Alten sind bereits (Stand 15. September) über 83,5 Prozent vollständig geimpft. Die Impfquote dürfte im Altersband 40 bis 60 ebenfalls stärker ausgeprägt sein als im Altersband 18 bis 40, auch wenn das RKI in seiner Impf-Statistik 18- bis 59-jährige fragwürdig gleichsetzt und damit das Bild von der gesamtgesellschaftlichen Gefahr verzerrt. Ebenso wird das Bild vom Impf-Nutzen gegenüber den Impf-Risiken verzerrt, wenn man nicht nach Altersbändern unterscheidet.
Wir stehen vor dem Herbst und statt bei einer Impfquote von 83,5 Prozent der Ü60-Jahrgänge und 63 Prozent – Impfquote aller Volljährigen endlich klare Wege eines Ausstiegs aus dem Quasi-Notstand aufzuzeigen, wird in Richtung eines 2G argumentiert, obwohl selbst die Bundesjustizministerin das Konzept verfassungswidrig nennt. Mit gesundem Menschenverstand ist all das nicht mehr nachvollziehbar.
Natürlich wird dabei wieder hintenherum gearbeitet. Während man 2G empfiehlt, schlägt man vor, Gastronomie und Kultur selber wählen zu lassen, ob sie 2G anwenden. Das ist an Schamlosigkeit nicht zu übertreffen. Hat man bisher eine Eigenverantwortung dieser Bereiche im Rahmen der Pandemiebewältigung äußerst kritisch gesehen und stattdessen lieber mit harter Hand oft umstrittene Verordnungen geschmiedet, sollen nun Gastronomie und Kultur plötzlich selbst beurteilen, ob ein Zutritt für Nichtgeimpfte (jedoch negativ Getestete) zu vertreten sei? Plötzlich sind also Kultur und Gastronomie in der Lage, eigenverantwortlich in der Pandemie zu urteilen und zu handeln? Hatte man solchen Bereichen dies nicht vorher abgesprochen und wegverordnet?
Ich habe dazu eine klare Vermutung: Die Landesregierung will die verfassungswidrige 2G-Regel selbst nicht formal verfügen. Das hat den Hintergrund, dass selbst Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) äußert, dass ein verordnetes 2G verfassungswidrig wäre. Also wollen Politiker wie Stephan Weil sie durch die Hintertür einführen: Durch eine Diskriminierung, die Kulturbetrieb und Gastronomie eigenständig einführen. Selbst wenn nicht jeder Kulturbetrieb und jeder Gastronom mitmacht, wäre der Effekt, dass Nicht-Geimpfte aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden. Offenbar reicht es Politikern wie Herrn Weil nicht, dass sich Nicht-Geimpfte bald kostenpflichtig testen lassen sollen. Hinzu kommt nun eine weitere kalkulierte Diskriminierung, um den Impfdruck zu erhöhen. Macht dieses „Spiel über Bande“ die Einführung von 2G tatsächlich verfassungskonform? Ist es vereinbar mit geltenden Diskriminierungsverboten?
Der Nutzen von 2G muss dabei von vorne bis hinten hinterfragt werden. Natürlich können sich negativ-getestete Nichtgeimpfte weiterhin anstecken. Natürlich führt das zu einem bestimmten Anteil auch zu schweren Verläufen und zu einem gewissen Anteil zu Hospitalisierungen. Mit welchem Recht aber sollen Negativ-Getestete gegenüber Geimpften und Genesenen derart diskriminiert werden?
Nicht-Geimpfte tragen das Risiko ihrer nicht oder noch nicht erfolgten Impfung selbst. Eine Gefahr für geimpfte und genesene Menschen sind sie nicht mehr, erst recht dann nicht, wenn sie einen negativen Coronatest vorweisen. Ist es also die Absicht des Staates, den einzelnen Bürger vor sich selbst zu schützen? Eine solche Absicht würde dem Bild vom mündigen Staatsbürger zuwiderlaufen. Sie wäre freiheitsfeindlich! Nach der selben Logik müsste der Staat dem Bürger zum Schutz vor sich selbst auch das Rauchen, das Trinken oder Extremsport verbieten… – Dinge, die allgemein als unvernünftig angesehen werden und die dennoch viele Menschen tun.
Die geplante Diskriminierung ist noch aus einem weiteren Grund verwerflich: Im Februar 2021 hatte ich die Landesregierung gefragt, wie sie zur Möglichkeit steht, vulnerablen Gruppen beim Wiederhochfahren der Gesellschaft zeitweise stärkere Auflagen als Nichtrisikogruppen zu machen (Drs 18/9216). Es ging mir also um die Frage, ob die Landesregierung eine Diskriminierung gerechtfertigt findet, wenn damit schwere Corona-Verläufe innerhalb der Risikogruppen zu vermeiden sind. Die Landesregierung antwortete dazu, dass sie diesen Ansatz nicht verfolgt. Vulnerable Gruppen besonders zu schützen, indem man sie zusätzlich einschränkt, wurde immer wieder zurückgewiesen, häufig mit dem Argument, dies sei nicht solidarisch. Nun jedoch eine Gruppe aufgrund ihrer Entscheidung gegen eine angeblich freiwillige Impfung auszugrenzen, wird nicht als unsolidarisch verstanden? Wo kommen wir hin, wenn in einem freien Land Menschen für eine freie Entscheidung diskriminiert werden?
3G, 2G, 1G… Ich frage mich, wohin das noch alles führt. Im April hatte ich die Landesregierung gefragt, bis wann sie plant, den Status einer ausreichenden Bevölkerungsimmunität für Niedersachsen zu erreichen (Drs 18/9382). Darauf wurde mir im Mai geantwortet, dass das RKI von unterschiedlichen Durchimpfungsquoten ausgeht, die in jungen Altersgruppen (ca. 60 % Durchimpfung) geringer seien als bei hohen Altersgruppen (ca. 90 %). Die Landesregierung führte weiter aus, dass mit einer Durchimpfung für bestimmte Altersgruppen bis in die Monate September/Oktober für ganz Deutschland zu rechnen sei. Sie unterschied bezüglich einer ausreichenden Bevölkerungsimmunität also nach Altersgruppen. Warum tut sie das jetzt nicht mehr? Bei der vulnerablen Gruppe der über 60 Jahre Alten sind bereits (Stand 15. September) über 83,5 Prozent vollständig geimpft. Die Impfquote dürfte im Altersband 40 bis 60 ebenfalls stärker ausgeprägt sein als im Altersband 18 bis 40, auch wenn das RKI in seiner Impf-Statistik 18- bis 59-jährige fragwürdig gleichsetzt und damit das Bild von der gesamtgesellschaftlichen Gefahr verzerrt. Ebenso wird das Bild vom Impf-Nutzen gegenüber den Impf-Risiken verzerrt, wenn man nicht nach Altersbändern unterscheidet.
Wir stehen vor dem Herbst und statt bei einer Impfquote von 83,5 Prozent der Ü60-Jahrgänge und 63 Prozent – Impfquote aller Volljährigen endlich klare Wege eines Ausstiegs aus dem Quasi-Notstand aufzuzeigen, wird in Richtung eines 2G argumentiert, obwohl selbst die Bundesjustizministerin das Konzept verfassungswidrig nennt. Mit gesundem Menschenverstand ist all das nicht mehr nachvollziehbar.